Sie sind Ladenbesitzer und stehen immer wieder vor demselben Problem? Falschparker schnappen sich Ihren Kundenparkplatz und nehmen Ihren eigentlichen Kunden damit die Parkmöglichkeiten. Um den Haltern widerrechtlich geparkter Fahrzeuge das Verbot kenntlich zu machen, haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, ein gerichtliches Parkverbot zu erwirken. Fraglich bleibt, ob das wirklich sinnvoll ist. Wir klären Sie gerne über ein gerichtliches Parkverbot und die damit verbundenen Formalitäten auf.
Gerichtliches Parkverbot, um Falschparkern vorzubeugen
Immer wieder kommen Falschparker unbestraft davon. Besonders ärgerlich ist das für private Parkplatzinhaber, aber auch für Ladenbesitzer oder sonstige Gewerbliche, die ihren Kunden Parkplätze zur Verfügung stellen. Wird den eigenen Kunden das Parken aufgrund eines Falschparkers verwehrt, ist das zumeist ein grosses Problem. Immerhin handelt es ich um eine private Parkfläche, die einen entsprechenden Nutzen vorsieht. Um das Falschparken zu verhindern, haben Sie die Möglichkeit und vor allem das Recht, ein gerichtliches Parkverbot zu erwirken.
Wie erwirke ich ein richterliches Parkverbot?
Ein gerichtliches Parkverbot begründet sich gemäss Art. 258 ff. ZPO und dient dem Schutz des Grundeigentums. Um dieses richterliche Verbot zu erlassen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bezirksgericht stellen. Wichtig ist, dass es sich um jenes Bezirksgericht handelt, bei dem Ihr Grundstück im Grundbuch aufgenommen wurde. Dem Antrag ist ferner ein Grundbuchauszug beizureichen. Ausserdem müssen Sie die bestehende Störung plausibel beschreiben. Im Idealfall reichen Sie ergänzend belegende Fotos ein. Im Anschluss teilt das Gericht durch Verbots- und Hinweistafeln sowie durch Publikationen das Verbot mit. Sofern jedoch jemand innerhalb von 30 Tagen Einspruch gegen das Verbot erhebt, wird dieses unwirksam gemacht. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, durch Klage gegen den Einspruch das Verbot dennoch umzusetzen.
Wie sinnvoll ist ein gerichtliches Parkverbot?
Allein der Erlass eines richterlichen Parkverbots kostet ohne Klage gegen einen eventuellen Einspruch 600 CHF. Zusätzliche Kosten fallen für die Verbots- und Hinweisschilder an. Auch die jeweilige Montur ist mit Kosten verbunden. Ob die Verbotsschilder im Anschluss überhaupt Wirkung zeigen, hängt prinzipiell von der Moral der Falschparker ab. Denn generell gibt es genügend Falschparker, die trotz Hinweisschilder nicht reagieren. Dementsprechend ist ausschliesslich die Anzeige gegen den Falschparker direkt vor Ort wirksam. Durch eine Anzeige wird der Falschparker direkt zur Rechenschaft gezogen. Damit Falschparker dann auch ausfindig gemacht werden können, sind allerdings regelmässige Kontrollen erforderlich.
Fazit – gerichtliches Parkverbot
Ein richterliches Parkverbot ist generell mit hohen Kosten verbunden. Dabei weist diese teure Massnahme jedoch nur auf ein Verbot hin, hindert die Falschparker aber nicht. Das gerichtliche Parkverbot ist jedoch eine Grundlage für die Stellung einer Anzeige. Ob Anzeigen jedoch auch zukünftig Falschparker hindern, bleibt willkürlich. Das richterliche Parkverbot ist somit kein effektives Mittel. Falls jedoch alle Stricke reissen, haben Sie die Möglichkeit, einen Abschleppdienst zu involvieren. Nehmen Sie diesbezüglich am besten noch heute Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie ausführlich rund um das Thema Falschparken und was Sie dagegen tun können.