Wer kennt nicht die angespannte Parksituation in Zürich. Vor allem in der Innenstadt ist es heute beinahe unmöglich, einen Parkplatz für das Fahrzeug zu finden. Immer wieder kommt es deshalb zu Schwierigkeiten mit Falschparkern, die sich einfach auf private Stellplätze stellen und dann ihrer Wege gehen. Die Situation für die Anwohner ist in diesem Fall klar geregelt. Kurz zusammengefasst: Bewohner müssen es sich nicht gefallen lassen, wenn Unbefugte ihre Fahrzeuge auf fremden Parkplätzen abstellen, sondern können einen Abschleppdienst buchen. Wie Sie in diesem Fall vorgehen und wie die rechtliche Lage ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Falschparker auf Privatparkplatz in Zürich: Was kann die Polizei tun?
Für Anwohner ist es zunächst einmal wichtig, dass die Polizei falsch parkende Fahrzeuge auf privatem Grund nicht abschleppen lassen darf. Daher können Sie sich in diesem Fall einen Anruf bei der Polizei sparen und müssen sich einen anderen Anbieter suchen, zum Beispiel den Abschleppdienst Zürich.
Wir sind ein professioneller Abschleppdienst, der sich auf diese Situationen spezialisiert hat. Neben Ihnen als Eigentümer sind auch Hauswarte oder Sicherheitsdienste ermächtigt, einen Abschleppdienst zu rufen. Bevor Sie uns oder einen anderen Abschleppdienst rufen, um den Falschparker auf einem Privatparkplatz in Zürich abschleppen zu lassen, sollten Sie etwas beachten. Prüfen Sie bitte, ob dieser einen Zettel mit einer Telefonnummer im Auto hinterlassen hat und warten Sie ein paar Minuten. Sollten Sie einen Kontakt finden oder der Falschparker nach wenigen Minuten zurück kommen, geben Sie dem Fahrzeughalter die Gelegenheit, seinen Pkw schnellstmöglich von Ihrem Parkplatz zu entfernen. Erst dann, wenn keine Informationen am oder im Auto zu finden sind und er Fahrer nicht zeitnah zurückkehrt, rufen Sie den nächsten Abschleppdienst. Denn nur so können Sie gewährleisten, dass das Abschleppen auch verhältnismässig und gerechtfertigt ist. Ansonsten kann es passieren, dass Sie aufgrund unverhältnismässigen Abschleppens die Kosten selbst tragen müssen.
Wer für die Kosten aufkommt
Die Kosten für einen Abschleppdienst trägt nicht derjenige, welcher die Abschleppfirma ruft, sondern der Falschparker. Sie müssen also keine Sorge haben, dass Sie für die hohen Abschleppkosten aufkommen müssen. Übrigens auch nicht per Vorkasse. Vielmehr wird aufgrund des Kennzeichens des Fahrzeugs der Halter durch uns ermittelt und bekommt dann die Rechnung für das Abschleppen an seine Wohnanschrift gesandt. Wie oben beschrieben wurde, gilt dies aber nur bei verhältnismässigem Abschleppen. Zu Ihrem Schutz geben wir Ihre Daten nicht an Unbefugte heraus. Das bedeutet, dass nicht feststellbar ist, wer die Meldung über den Falschparker getätigt hat.
Weitere Fälle, in denen sich die Meldung eines Falschparkers lohnen kann
Neben dem Parkieren auf einem Grundstück in Zürich stehen immer wieder auch Fahrzeuge vor Baustellen- oder Feuerwehrausfahrten, an Busspuren oder anderen verkehrstechnischen Knotenpunkten. Wer nicht erst auf das Eintreffen der Polizei warten möchte, kann als Befugter auch in diesem Fall ein Abschleppunternehmen rufen. Auch in dieser Situation werden wir die Rechnung für das Entfernen des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs stets dem Halter, und nicht Ihnen übermitteln. Bitte prüfen Sie jedoch auch in diesen Situationen, ob der Halter des Fahrzeugs einen Kontakt am Auto hinterlassen hat.
Haben Sie einen Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz in Zürich entdeckt, nehmen Sie am besten sofort mit uns Kontakt auf. Wir rücken dann mit unserem Spezialfahrzeug zur genannten Adresse an und entfernen das Fahrzeug von Ihrem Grund und Boden.
Jetzt im Fall eines Falschparkers auf Ihrem Grundstück Kontakt mit uns aufnehmen