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Falsch parkiert: Was tun, wenn jemand Ihre Einfahrt blockiert oder auf einem Privatparkplatz steht?

Falsch parkiert vor der Einfahrt? Was tun? Diese Situation kann nicht nur frustrierend sein, sondern auch erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen. Wenn ein fremdes Fahrzeug Ihren Zugang blockiert, kann das den Tagesablauf erheblich stören und sogar zu finanziellen Verlusten führen. Die Frage, ob man berechtigt ist, solche Fahrzeuge abschleppen zu lassen, taucht häufig auf. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie Sie in solchen Fällen vorgehen können, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und welche Dienstleistungen wir Ihnen als etablierter Abschleppdienst in Zürich bieten können.

Falsch parkiert – Abschleppdienst in Zürich

Als etablierte Abschleppfirma für Pannen-, Unfall- und Fahrzeug-Transporte jeglicher Art bieten wir das Abschleppen von falsch parkierten Fahrzeugen auf Privatgrund kostenlos für die Auftraggeber an (mit Zession). Wir verfügen über eine eigene Inkasso- und Rechtsstelle, die sich um die Abwicklung der Fälle kümmert.

Fahrzeugbesitzer stehen oft vor dem Problem, dass ihre Parkplätze von fremden Autos blockiert werden. Reservierte Parkplätze sind von fremden Fahrzeugen belegt, und gemietete Parkplätze oder Garageneinfahrten sind zugeparkt. Auf Baustellen behindern falsch parkierte Fahrzeuge den Bauablauf. In den gemeinschaftlich genutzten Bereichen von Liegenschaften stehen Fahrzeuge oft tagelang und versperren die Durchfahrt. Solche Situationen sind nur einige Beispiele für die Probleme, mit denen unsere Firma täglich konfrontiert wird. Viele Betroffene wissen in solchen Fällen nicht weiter und rufen die Polizei zur Hilfe. Da es sich jedoch um Privatgrund handelt, kann die Polizei nicht eingreifen. Normalerweise werden die Abschleppkosten von beauftragten Firmen direkt an den Auftraggeber verrechnet. Bei uns ist das jedoch anders: Wir stellen die Rechnung niemals an den Auftraggeber.

Falsch parkiert – Rechtliche Lage

Nicht öffentlich gekennzeichnete Parkplätze, erkennbar an der Farbgebung in Weiss oder Blau, sind rechtlich gesehen Privateigentum. Das unberechtigte Parkieren auf solchem Privatgrund stellt eine Übertretung dar und kann strafrechtlich geahndet werden. Bei einer solchen Übertretung besteht die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, die kostenfrei beim nächsten Polizeiposten gemacht werden kann. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Polizei in der Regel nicht dazu befugt ist, Fahrzeuge von Privatgrund abzuschleppen.

In Fällen von unberechtigtem Parkieren haben Parkplatzinhaber, -besitzer oder -mieter das Recht, das Fahrzeug, welches falsch parkiert, unverzüglich entfernen zu lassen. Ebenso sind der Platzwart, Hauswart, Sicherheitsdienst, die Verwaltung oder der Eigentümer des Grundstücks befugt, das Fahrzeug sofort entfernen zu lassen. Sollte eine gut sichtbare Telefonnummer am oder im Fahrzeug angebracht sein, ist es ratsam, diese anzurufen und das sofortige Wegfahren zu fordern.

Durch das falsche Parkieren entsteht ein rechtlicher Zusammenhang, der als sogenannter fiktiver Vertrag bezeichnet wird. Hieraus resultiert ein Forderungsrecht zwischen dem Berechtigten und dem Unberechtigten, also dem Falschparker. Es obliegt nicht dem Berechtigten, den Unberechtigten vor Ort zu suchen. Vielmehr ist es die Verantwortung des Unberechtigten, den Berechtigten vor dem Parkieren ausfindig zu machen und um Erlaubnis zu fragen. Laut dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ist es jedem Besitzer gestattet, sich gegen verbotene Eigenmacht mit angemessenen Mitteln zu verteidigen und eine Person, die sein Grundstück besetzt, zu vertreiben.

Vorgehen bei falsch parkierenden Fahrzeugen

Wenn Sie feststellen, dass jemand auf Ihrem Privatgrund oder vor Ihrer Einfahrt parkiert, gehen Sie wie folgt vor:

Dokumentation:

Machen Sie mit Ihrem Handy mindestens zwei Fotos (vorne und hinten) vom Fahrzeug inklusive Kennzeichen.

Kontaktaufnahme:

Öffnen Sie WhatsApp, Viber oder MMS und senden Sie das Foto mit den Standortangaben an 079 243 24 24 oder per E-Mail an .

Patrouille:

Nach Erhalt Ihres Auftrags rückt einer unserer Patrouilleure aus. Sollte in der Zwischenzeit der Falschparker wegfahren, informieren Sie uns bitte umgehend über 044 202 12 12.

Abschleppvorgang:

Das falsch parkierte Fahrzeug wird nach Eintreffen vor Ort fachgerecht und schadensfrei mit einem Tow-Lifter zu einem unserer Sammelplätze abgeschleppt.

Information an die Polizei:

Der Abschleppvorgang wird der Polizei gemeldet. Der fehlbare Lenker wird bei Nichtauffinden seines Fahrzeugs die Polizei anrufen und dort erfahren, wo sein Fahrzeug steht.

Abholung des Fahrzeugs:

Der Falschparker kann sein Fahrzeug zu jeder Zeit bei uns abholen. Aus Datenschutzgründen wird der Auftraggeber dem Falschparker nicht bekanntgegeben.

Zuverlässiger Abschleppdienst für Ihren Privatgrund

Falsch parkierte Fahrzeuge auf Ihrem Privatgrund sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen. Glücklicherweise gibt es rechtliche Mittel und spezialisierte Abschleppdienste wie unseren, die Ihnen helfen können, diese Situation schnell und effektiv zu lösen.

Nutzen Sie unseren zuverlässigen Abschleppdienst, um falsch parkierte Fahrzeuge schnell und stressfrei zu entfernen. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen, Ihren Privatgrund wieder frei zugänglich zu machen. Kontaktieren Sie Abschleppdienst Zürich jetzt!

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Kontaktieren Sie uns jetzt und wir werden Sie bei den nächsten Schritten begleiten und unterstützen.