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Denkzettel für Falschparker

Denkzettel für Falschparker – ausgestellt von den Behörden

Gehören Sie auch zu jenen Personen, die sich regelmässig über Autos ärgern, die auf Ihrem Privatparkplatz abgestellt sind? Denken Sie auch, dass ein Denkzettel für diese Falschparker angebracht wäre? Dann lassen Sie die Polizei einen Denkzettel ausstellen bzw. stellen Sie Strafantrag, damit der Falschparker eine Busse erhält. Müssen Sie zudem Ihre Einfahrt gerade verlassen oder benötigen Ihren Privatparkplatz, hilft Ihnen auch der Abschleppdienst Zürich nach dem Abschleppen bei einer Strafanzeige.

Gerichtliches Parkverbot – Voraussetzung für einen Denkzettel für Falschparker in Form einer Busse

Voraussetzung dafür, dass der Parksünder eine Busse erhält, ist jedoch ein gerichtliches Parkverbot. Statt sich immer wieder mit falsch geparkten Autos herumzuärgern, lassen Sie auf Ihrem Grundstück ein solches Verbot errichten. Sie müssen dazu ein schriftliches Gesuch zusammen mit einem Grundbuchauszug beim zuständigen Gericht einreichen. Dazu müssen Sie die Störung beschreiben und dokumentieren, die durch die falsch geparkten Wagen entsteht.

Das Verbot wird publiziert und ist wirksam, wenn die Einsprachefrist von 30 Tagen abgelaufen ist. Danach müssen Sie die Verbotstafel gut sichtbar auf dem Grundstück anbringen. Parkt jetzt nochmal ein Wagen auf Ihrem Grundstück, können Sie Strafantrag stellen und die Behörden werden den Parksünder zu einer Busse verdonnern. Das ist eine wirksame Möglichkeit, das Falschparken in Zukunft zu verhindern. Der Gebüsste wird sich sicher zweimal überlegen, ob er seinen Wagen nochmals auf Ihrem Platz abstellen will.

Zweite Möglichkeit: Denkzettel für Falschparker – Wagen abschleppen lassen

Sie haben aber auch eine weitere Möglichkeit: Sie können den Wagen abschleppen lassen. Kontaktieren Sie dazu den Abschleppdienst Zürich. Diese schleppen den Falschparker ab und treiben das Geld direkt beim Parksünder ein. So bleiben Sie nicht auf den Kosten für das Abschleppen sitzen oder müssen es mühsam eintreiben. Der Abschleppdienst Zürich hilft Ihnen auch, gegebenenfalls einen Strafantrag gegen den Halter des falsch geparkten Wagens zu stellen.

Fazit: Gehen Sie gegen Falschparker auf Ihrem Privatgrund vor

Es gibt viele Parksünder, die ihren Wagen immer wieder auf Privatgrund abstellen und Ihr persönliches Eigentum nicht achten. Ärgern Sie sich nicht länger nur darüber, sondern tun Sie etwas dagegen: Sorgen Sie für einen Denkzettel für Falschparker. Lassen Sie den Wagen abschleppen oder lassen Sie ein gerichtliches Verbot ausstellen und danach die Parksünder zusätzlich noch büssen.

Nehmen Sie mit dem Abschleppdienst Zürich Kontakt auf beim nächsten falsch geparkten Wagen, der auf Ihrem Parkplatz oder vor Ihrer Einfahrt steht. Wir unternehmen für Sie das Notwendige und verhelfen Ihnen zu Ihrem Denkzettel für Falschparker.

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