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Fahrzeugtransport bei Falschparkern

Falschparker sind nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn sie auf Privatgrund parken. Doch was können Sie tun, wenn Ihr Parkplatz blockiert ist oder Ihre Einfahrt versperrt wird? In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die rechtliche Lage. Ausserdem zeigen wir Ihnen, wie unser Abschleppdienst Zürich Ihnen beim Fahrzeugtransport bei Falschparkern helfen kann.

Rechtliche Lage zum Fahrzeugtransport bei Falschparkern

Das unberechtigte Parken auf Privatgrund kann zu erheblichen Problemen führen. Insbesondere wenn es darum geht, den eigenen Parkplatz oder die Einfahrt zur Garage freizuhalten. Doch wie ist die rechtliche Lage beim Fahrzeugtransport bei Falschparkern und welche Massnahmen können Sie ergreifen?

Gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sind nicht öffentlich bezeichnete Parkplätze, sei es durch weisse oder blaue Markierungen, Privateigentum. Das unbefugte Parken auf solchen Parkplätzen stellt eine Übertretung dar und kann strafrechtlich verfolgt werden. Eine Anzeige kann kostenlos beim nächsten Polizeiposten erstattet werden.

Die Polizei ist jedoch nicht befugt, auf Privatgrund abzuschleppen. Stattdessen liegt es in der Verantwortung des Parkplatzinhabers, -besitzers oder -mieters sowie des Platzwarts, Hauswarts, Sicherheitsdienstes, der Verwaltung oder des Eigentümers, das unberechtigt geparkte Fahrzeug entfernen zu lassen. Ist eine Telefonnummer am Fahrzeug gut sichtbar angebracht, ist es ratsam, den Fahrzeughalter anzurufen und das sofortige Wegfahren zu fordern. Sollte dies nicht möglich sein oder keine Nummer hinterlegt sein, sind Sie aber berechtigt, das Fahrzeug entfernen zu lassen.

Durch das falsche Parkieren entstehen ein fiktiver Vertrag und ein Forderungsrecht zwischen dem Berechtigten und dem Unberechtigten, dem Falschparker. Es ist jedoch nicht Sache des Berechtigten, den Unberechtigten vor Ort zu suchen. Gemäss dem Zivilgesetzbuch darf sich jeder Besitzer verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren und eine Person, die sein Grundstück besetzt, vertreiben.

In solchen Situationen ist es ratsam, sich an einen professionellen Abschleppdienst zu wenden, der das Fahrzeug fachgerecht und kostenfrei für den Auftraggeber entfernen kann. Denn so können Sie verhindern, dass am Fahrzeug Schäden entstehen, für die Sie am Ende zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Vorgehen bei Falschparkern auf dem eigenen Grundstück

Das unberechtigte Parken auf dem eigenen Grundstück kann äusserst ärgerlich sein, insbesondere wenn es die Nutzung des Grundstücks behindert oder einschränkt. Wenn Sie mit einem solchen Fall konfrontiert werden, ist es wichtig, ruhig und besonnen zu reagieren. Zunächst sollten Sie das Fahrzeug sorgfältig überprüfen, um festzustellen, ob es Kontaktinformationen trägt. Manchmal hinterlassen Falschparker ihre Telefonnummer oder andere Kontaktinformationen am Fahrzeug, was es erleichtert, den Fahrzeughalter zu kontaktieren.

Falls das Fahrzeug keine sichtbaren Kontaktinformationen trägt oder der Fahrzeughalter nicht erreichbar ist, sollten Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie den Zeitpunkt und Ort des Parkverstosses notieren. Diese Informationen können später nützlich sein, wenn Sie weitere Schritte unternehmen müssen. In solchen Fällen können Sie einen professionellen Abschleppdienst kontaktieren, um das Fahrzeug gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften abschleppen zu lassen und die Nutzung Ihres Grundstücks wiederherzustellen.

In einigen Fällen ist es ratsam, die örtliche Polizei über den Vorfall zu informieren, insbesondere wenn der Falschparker hartnäckig ist oder die Situation eskaliert. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dasselbe Fahrzeug immer wieder auf Ihrem Privatgrund falsch parkiert. Indem Sie ruhig und methodisch vorgehen und die richtigen Schritte unternehmen, reagieren Sie effektiv auf unberechtigtes Parken auf Ihrem Grundstück.

Fahrzeugtransport bei Falschparkern: Abschleppdienst Zürich

Als etablierte Abschleppfirma mit langjähriger Erfahrung in Pannen-, Unfall- und Fahrzeugtransporten bieten wir unseren Kunden einen kostenlosen Service für das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen auf Privatgrund an. Dank unserer eigenen Inkasso- und Rechtsstelle können wir diesen Service effizient und reibungslos abwickeln.

Wenn Sie feststellen, dass ein Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem Privatgrundstück geparkt ist, können Sie uns ganz einfach kontaktieren. Nehmen Sie Ihr Handy zur Hand und machen Sie mindestens zwei Fotos vom Fahrzeug, eins von vorne und eins von hinten, inklusive des Kennzeichens. Senden Sie die Fotos zusammen mit den Standortangaben per Whatsapp, Viber oder MMS an die Nummer 079 243 24 24 oder per E-Mail an .

Sobald wir Ihren Auftrag erhalten haben, rücken unsere Patrouilleure umgehend aus, um das falsch geparkte Fahrzeug zu entfernen. Sollte der Falschparker in der Zwischenzeit sein Fahrzeug wegfahren, bitten wir Sie, uns sofort unter der Nummer 044 202 12 12 zu informieren.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter werden das Fahrzeug fachgerecht und schadensfrei mit einem Tow-Lifter zu einem unserer Sammelplätze abschleppen. Den gesamten Abschleppvorgang melden wir ordnungsgemäss der Polizei.

Falls der fehlbare Lenker sein Fahrzeug nicht vor Ort vorfindet, wird er die Polizei kontaktieren, um den Standort seines Fahrzeugs zu erfahren. Der Falschparker kann sein Fahrzeug zu jeder Zeit bei uns abholen, wobei aus Datenschutzgründen der Auftraggeber dem Falschparker nicht bekanntgegeben wird.

Unser Service ist für den Auftraggeber kostenlos, während die Kosten für das Abschleppen vom Falschparker übernommen werden. Wir bieten Ihnen eine schnelle und effiziente Lösung, um Ihr Privatgrundstück von unberechtigt geparkten Fahrzeugen zu befreien.

Hilfe bei Falschparkern: Unser Abschleppdienst in Zürich steht Ihnen zur Seite

Abschliessend ist es wichtig zu betonen, dass das unberechtigte Parken auf Privatgrund nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich problematisch ist. Doch dank unseres Abschleppdienstes in Zürich stehen Ihnen effiziente Lösungen zur Verfügung, um mit solchen Situationen umzugehen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, falsch geparkte Fahrzeuge fachgerecht und schadensfrei zu entfernen, sodass Sie Ihr Grundstück wieder uneingeschränkt nutzen können.

Mit unserem Abschleppdienst sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, gegen Falschparker vorzugehen. Kontaktieren Sie uns noch heute, und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

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Kontaktieren Sie uns jetzt und wir werden Sie bei den nächsten Schritten begleiten und unterstützen.